Verhaltens- & Ethikrichtlinie

Diese Richtlinie gilt für das Management und die Mitarbeiter der H. Scheffel GmbH und dient als Grundvoraussetzung für alle unsere Geschäftsbeziehungen.
Wir verpflichten uns zur Einhaltung rechtlicher Vorschriften und ethischer Grundsätze.

Unsere Verhaltens- und Ethikrichtlinie definiert den Rahmen, an den wir uns halten müssen,um gesetzliche und interne Bestimmungen einzuhallen.

Er dient als Leitfaden, um unsere Werte und Verpflichtungen im gesamten Unternehmen zu leben und in all unserem Handeln zu verankern.
Er hilft uns dabei, in kritischen Situationen verantwortungsvolle und ethische Entscheidungen zu treffen. Nur wenn wir unsere Richtlinie sowie sämtliche geltenden Gesetze und Vorschriften vollständig einhalten, können wir unseren Anspruch erreichen und den Respekt sowie das Vertrauen unserer Kunden, Geschäftspartner, Mitarbeiter und Lieferanten gewinnen. Die Verhaltens- und Ethikrichtlinie der H. Scheffel GmbH legt lediglich die Mindeststandards fest.

Diese Mindestanforderungen sollten nach Möglichkeit übertroffen werden. Lieferanten und Geschäftspartner der H. Scheffel GmbH müssen sicherstellen, dass diese Richtlinie bei ihnen selbst und bei allen an ProduKionsprozessen beteiligten Unternehmern eingehalten wird.

Allgemeine Grundsätze/Recht und GeseE:
Die H. Scheffel GmbH verpflichtet sich bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweiligen Gesetze sowie sonstige maßgebliche Bestimmungen der Länder (2.8. soziale Mindeststandards), in denen es tätig ist, einzuhalten.

Prinzipien für Social Compliance:
Wir bekennen uns zur Freiheit und Gleichheit aller Menschen ohne Unterschied von Rasse, Hautfarbe, Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung, nationaler oder sozialer Herkunft, Geburt oder sonstigem Status. Vielfalt ist ein wesentlicher Bestandteil unseres täglichen Geschäfts und unserer Unternehmenskultur. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie die Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen jederzeit respektieren. Unter keinen Umständen dulden wir Diskriminierung, Mobbing oder Beleidigungen.

Kinderarbeit
Kinderarbeit wird von uns nicht toleriert. Wir beachten die Regelungen der Vereinigten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten sowie insbesondere die Einhaltung des Übereinkommens über das Mindestalter für die Zulassung von Beschäftigung sowie des Übereinkommens über das Verbot und unvezüglichen Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit.

Zwangsarbeit
Wir lehnen jegliche Form der Zwangsarbeit, Schuldknechtschafl oder Sklavenarbeit ab. Jede Beschäftigung muss freiwillig erfolgen und auf Beschäftigungsformenberuhen, die den nationalen Gesetzen und Verfahren entsprechen. Es darf von den Beschäftigten keine Hinterlegung oder Einbehaltung ihrer Legitimationspapiere verlangt werden. Direkte oder indirekte Maßnahmen, die die Beschäftigten daran hindern, das Unternehmen oder die Produktionsstätte zu verlassen, sind verboten.

Diskriminierung
Wir verpflichten uns, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dieses bezieht sich insbesondere auf die Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

Gender – Hinweis
Es ist nicht Ausdruck fehlender Wertschätzung unsererseits, die lntegrität der deutschen Sprache zu wahren und auf künstliche Sprachschöpfungen wie Gerundium, Gender-Sternchen etc. zu vezichten. Wr versichern hiermit, dass wir alle Menschen unabhängig von Geschlecht, Alter, ldentität, körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung, kulturellem Hintergrund, religiöser und sexueller Orientierung etc. gleichermaßen und uneingeschränkt als das respektieren, was sie in erster Linie sind: Personen mit einer unveräußerlichen Würde!

Disziplinarmaßnahmen
Alle Beschäftigten haben das Recht auf eine respekt- und würdevolle Behandlung. Jegliche Form körperlicher, psychologischer, sexueller oder verbaler Bestrafung undNötigung sowie andere Formen des Missbrauchs und der Einschüchterung sind verboten. Disziplinarmaßnahmen dürfen nur im Einklang mit nationalen Gesetzen und den international anerkannten Menschenrechten erfolgen.

Faire Arbeitsbedingungen
Wir achten auf das Recht auf Koalitionsfreiheit unserer Mitarbeiter, insbesondere auf das Recht zur Gründung von Organisationen ihrer Wahl, diesen beizutreten sowie Kollektiwerhandlungen zu führen. ln Situationen, in denen die Rechte auf Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen gesetzlich eingeschränkt sind,müssen andere Möglichkeiten zum unabhängigen und freien Zusammenschluss der Mitarbeiter und zu Kollektivverhandlungen gestattet werden. Die Arbeitnehmervertreter sind vor Diskriminierung zu schützen und ihnen ist der freie Zugang zu den Mitarbeitern an ihrem Arbeitsplatz zu gewährleisten.

Fairer Wettbewerb
Wr sind davon übezeugt, dass wir Kunden nur dann gewinnen, wenn wir verantwortungsvoll und fair handeln. Wir bekennen uns daher zu ofienen Märkten und fairem Wettbewerb. Uns ist es wichtig, dass wir stets die rechtlichen Bestimmungen befolgen. Das erwarten wir auch von unseren Geschäftspartnern und allen anderen Marktteilnehmern. Wir eruarten, dass unsere Mitarbeiter, unsere Führungskräfte und Geschäftspartner ihre steuerlichen Pflichten erfüllen.

Arbeitszeiten
\Mr halten die Arbeitszeit nach dem geltenden Recht und den industriellen Standards ein, die wöchentliche Arbeitszeit darf nicht regelmäßig über 48 Stunden hinausgehen und einschließlich Überstunden nicht mehr als 60 Stunden betragen. Überstunden müssen auf freiwilliger Basis geleistet werden und müssen stets mit einer Zuschlagszahlung entlohnt werden. Den Mitarbeitern steht nach sechs aufeinanderfolgenden Arbeitstagen mindestens ein freier Tag zu.

Arbeitsentgelt
Wir gewährleisten, dass für eine normale Arbeitswoche die gezahlten Löhne immer mindestens den gesetzlichen oder dem in der Branche vorgeschriebenen Mindestlohn entsprechen. Die Mitarbeiter müssen alle im nationalen Recht vorgeschriebenen Leistungen erhalten (2.8. Versicherungsbeiträge, Zulagen usw.). Es ist zu gewährleisten, dass die Mitarbeiter in regelmäßigen Zeitabständen vollständig und in einer verständlichen Form nachvollziehbare Angaben über ihren Lohn und Zulagen erhalten. Die Löhne müssen in Übereinstimmung mit dem lokal üblichen Verfahren ausgezahlt werden. Unberechtigte Gehaltsabzüge sowie Abzüge als Disziplinarmaßnahmen sind unzulässig.

Umgang am Arbeitsplatz
Alle Mitarbeiter der H. Scheffel GmbH sollten sich stets wertgeschätzt und respektiert fühlen. Daher dulden wir keine herablassenden, erniedrigenden, beleidigenden oder auf andere Art und Weise respektlosen Worte und Taten gegenüber unseren Kollegen. Unsere Teams bauen auf Talent und Vielfalt – und genau das ist es, was unseren Erfolg ausmacht. Wir fördern ein einbeziehendes Arbeitsumfeld, das Raum für Vielfalt lässt und in dem Menschen mit verschiedenen Hintergründen, Sichtweisen und Perspektiven sowie aus unterschiedlichen Regionen gleichberechtigt zusammenkommen.

Wir tolerieren keine Benachteiligung oder Diskriminierung aufgrund von Alter, ethnischem Hintergrund, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Identität oderAusdruck, nationaler Herkunft, Religion, Behinderung, genetischen Informationen oder persönlichen Merkmalen und Präferenzen. Diese Grundsätze leiten alle Entscheidungen bezüglich unserer Mitarbeiter von der Rekrutierung und Einstellung bis hin zu Beförderungen, Vergünstigungen, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen.

Umweltschutz
Der Umweltschutz ist eines der zentralen Anliegen in unserer Gesellschaft, dass die Politik, die Wirtschaft und uns in unserem Alltagsleben vor große Herausforderungen stellt. Unser Ziel ist es, die Auswirkungen unseres Handelns auf die Umwelt verantwortungsbewusst zu optimieren, indem wir die Auswirkungen unserer Tätigkeit und der unserer Kunden verstehen und unsere Nachhaltigkeitsleistung kontinuierlich verbessern.

Gesundheits- und Arbeitsschutz
Die Gewährleistung einer sicheren und gesunden Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter ist eine unserer wichtigsten Aufgaben. Durch kontinuierliche Verbesserungen unserer Prozesse sowie durch Gesundheitsförderungs- und -vorsorgemaßnahmen mindern wir Risiken und fördern die Gesundheit, Sicherheit und Arbeitszufriedenheit. Beim Arbeitsschutz machen wir keine Kompromisse. Keine Arbeit ist es wert, die Gesundheit oder gar das Leben von Menschen zu gefährden.Wir erwarten daher von unseren Mitarbeitern, dass sie unsere Gesundheits- und Arbeitsschutzmaßnahmen beachten und einhalten.

Datenschuts
Für den Schutz personenbezogener Daten gelten besondere gesetzliche Regelungen. Daten werden als personenbezogen bezeichnet, wenn sie lnformationen über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer natürlichen Person enthalten. Hierzu gehören beispielsweise die Anschrift, die Bankverbindung,Smart-Meter-Daten, Nutzungsprofile oder Cookie-Daten von Kunden, Mitarbeitern und Lieferanten. Es gibt auch besonders sensible Datenkategorien wie Angaben zur Religionszugehörigkeit oder Gesundheitsdaten. Wr haben großes Interesse am Schutz personenbezogener Daten vor unerlaubter Verarbeitung. Hierzu haben wir Regelungen getroffen, die wir laufend kontrollieren und verbessern.

Bestechung und Korruption
Die H. Scheffel GmbH toleriert keine Form der Korruption und Bestechung, sei es mit direkten oder indirekten Mitteln, in Form von Geld, über Geschenke oder andere unfaire Vorteile. Das Unternehmen und deren Mitarbeiter haben jegliches Verhalten zu unterlassen, dass zu persönlichen Abhängigkeiten oder Manipulationen führen. Den Mitarbeitern ist es untersagt, ihre Positionen zu missbrauchen, um ungerechtfertigte Vorteile persönlicher oder gewerblicherArt zu gewähren. Sie dürfen Geschäftspartnern keine unpassenden Geschenke überreichen, an Beamte und andere Staatsbedienstete haben jegliche Geschenke zu unterbleiben. Mitarbeiter dürfen lediglich Geschenke von geringem Wert annehmen, wenn keine Manipulation oder mögliche Manipulation des Begünstigten möglich ist.

Inspektionen
Die H. Scheffel GmbH behält sich das Recht vor, unangekündigte Kontrollen bei den Geschäftspartnern oder deren Unterauftragnehmern durchzuführen oder durch autorisierte Dritte durchführen zu lassen. Dies beinhaltet auch die Prüfung der Anlagen, Geschäftsräume und Aufzeichnungen, die die Einhaltung der Standards belegen. Wenn den autorisierten Inspektoren derartige Kontrollen oder Befragungen verweigert werden, kommt dies einem eindeutigen Verstoß gleich. Die H. Scheffel GmbH verpflichtet sich, Maßnahmen zu ergreifen, wenn eine Inspektion einen Verstoß gegen den im Verhaltenskodex festgeschriebenen Standards offenlegt. Die Geschäftspartner und deren Unterauftragnehmer sind verpflichtet, alle bei den Inspektionen aufgetretenen Abweichungen zu korrigieren und fortlaufend an der Verbesserung der Sozialstandards zu arbeiten. Für die Abhilfemaßnahmen wird sowohl Zeit als auch Unterstützung und Beratung bereitgestellt.

Plagiate / geistiges Eigentum
Das geistige Eigentum des Unternehmens ist zu sichern. Plagiate dürfen weder in den Umlauf gebracht noch erworben werden und sind der Geschäftsleitung sofort zu melden. Der Diebstahl geistigen Eigentums anderer ist strikt untersagt.

Wahrung der Identität und Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen
In unserer Arbeitsumgebung müssen sich Mitarbeiter frei fühlen, bekannte oder mutmaßliche Fehlverhalten zu melden. Jegliche Vergeltung gegen eine Person, die in gutem Glauben einen tatsächlichen oder vermuteten Verstoß meldet, ist strengstens verboten. Die Wahrung der Identität ist zu gewährleisten.

Interessenskonflikte
Sollten Ihre persönlichen Aktivitäten im Widerspruch zu Ihren Pflichten bei H. Scheffel GmbH stehen (Interessenkonflikt), sind Sie verpflichtet, die Geschäftsführung umgehend zu informieren. Dieses gilt auch bei potenziellen Interessenkonflikten sowie bei Interessenkonflikten, die Sie bei anderen beobachten.

Information der Mitarbeiter
Diese Richtlinie ist allen Mitarbeitern frei zugänglich und alle Mitarbeiter werden regelmäßig unterwiesen. Die H. Scheffel GmbH beendet die Geschäftsbeziehung ohne weiteren Hinweis, wenn Rechtsverstöße beibehalten werden, obwohl der Geschäftspartner auf den Verstoß hingewiesen wurde, eine folgende Mahnung in einem angemessenen Zeitraum übermittelt wurde und der Geschäftspartner sowohl berechtigte Gründe für die verzögerte Implementierung als auch die
ernsthafte Absicht der schnellstmöglichen Beseitigung des Verstoßes nicht vermittelt hat.

Sollten Sie Verstöße gegen diese Richtlinie feststellen oder vermuten, wenden Sie sich gerne per E-Mail an helena.sudakov@scheffel-kunstoffe.de

Nach oben scrollen